Der Sturzhelm

 

Helmpflicht:

Die StVO schreibt in dem Paragraphen 21a das anlegen des Sicherheitsgurtes, sowie das tragen eines Schutzhelmes vor.

Im Absatz 2 steht, dass die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen müssen.

Kraftradhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, dürfen weiter verwendet werden (BGBI. I S. 2481).

Amtlich genehmigte sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBI. II 1984 S. 746) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr.22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.

Zusätzlich muss der Helm „geeignet“ sein,

das heißt im Sinne der Strafprozessordnung „hinreichend Schutz gegen Kopfverletzungen bieten, also insbesondere Helme aus widerstandsfähiger Kunststoffkonstruktion ( nicht aber Baustellenhelme, Stahlhelme oder Papphelme)“.

Das vorgeschriebene Genehmigungszeichen nach ECE-Regelung Nr.22:

(Der Economic Commission of Europe – Sticker ist die Garantie, dass der Helm nach amtlich festgelegten Qualitätsmindestanforderungen gefertigt und kontrolliert ist.)

Damit ein Sturzhelm wirksam schützen kann, muss er genau festgelegte Bedingungen erfüllen.
Wenn er diese Prüfungen besteht, darf er ein Prüfzeichen führen. Die Ziffern neben dem "E" im Kreis sagen dir, in welchem Land der Helm geprüft wurde. Die ersten beiden Ziffern der Prüfnummer zeigen dir an, wie gut der Helm ist: Die derzeit strengste Prüfnorm ist die Regelung ECE 22/05. Helme, die nicht einmal die Version 04 der Prüfnorm erfüllen, dürfen seit 1. Januar 2001 nicht mehr verkauft werden.

Die als Beispiel abgebildete ECE-Etikette hat folgenden Aufbau: R22 heißt "Regelung 22", also die Nummer der jeweiligen ECE-Norm. Helme haben z.B. eben die ECE-Norm 22, Kindersitze in PKW unterliegen der ECE 44, ...

E3 zeigt, in welchem Land der Helm geprüft wurde.

Die ersten beiden Ziffern der Prüfnummer (hier: 04) stehen für die Version der ECE-Norm

55828: Dies ist die Homologationsnummer

/P: Die Kinnschutzprüfung wurde bestanden

/PN: Die Kinnschutzprüfung wurde nicht vorgenommen (z.B. bei Jet-Helmen)

Die restlichen Nummern (hier: 124397) sind interne Herstellerkennungen

Die ECE-Norm legt folgende Kriterien bei der Prüfung fest: · Größe und Form der Dämpfungsschale

· Chemische Resistenz der Außenschale

· Stoßdämpfungswerte an einzelnen Punkten durch den Falltest

· Abstreiftest vor allem bei den kleinen Größen

· Belastbarkeit des Kinnriemen und die Absicherung des Kinnriemen

· Belastbarkeit des Kinnriemenverschlusses

· Größe des Sichtfeldes

Durchdringungswiderstand des Visiers, Tönung des Visiers

Bei der Prüfung nach ECE 22/05 gelten zusätzlich noch: · Senkung der gültigen Grenzwerte für Kopfverzögerung und HIC (Head Injury Criteria) um 10%. Damit wird die Kollisionsgeschwindigkeit zwischen Kopf

und Anprallobjekt höher angesetzt, wodurch eine höhere Sicherheitsreserve geschaffen wird

· Kinnaufschlag, Prüfung der Kinnteildämpfung

· Messung der Rotationsbeschleunigung (Außenschale)

· Visiertönung, bis zu 50% Tönung: Ausschließlich Tagesnutzung mit Kennzeichnungspflicht

· Das ECE-Etikett muss mit Klarsichtfolie übernäht werden

Kinnriemensicherung wie bisher, jedoch nicht für Trial-Helme

Aufbau und Funktion eines Helmes

Die Energieaufnahme der Außenschale beträgt ca. 5 %.

Die Innenschale nimmt ca. 95 % der Energie auf.

Die ECE 22.04 / 22.05

Seit dem 01.01.1990 dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nur noch Motorradhelme verkauft werden,

die das ECE-Prüfsiegel tragen. Die ECE (Economic Commission for Europe) befasst sich in der Regelung

Nr.22 mit den „Einheitlichen Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und

Mitfahrer von Motorrädern und Motorfahrrädern“.

Im Gegensatz zu Normen, die es auf deutscher (DIN), europäischer (EN) oder internationaler Ebene (ISO)

gibt, gehören die ECE-Richtlinien in den Anwenderstaaten, zu denen auch Deutschland zählt, zum nationalen

Recht. Hersteller von Motorradhelmen müssen also die in der Richtlinie geforderten Spezifikationen erfüllen,

wollen sie hier ihre Produkte in die Regale stellen.

Für den Straßenverkehr gelten nach wie vor alle fünf Versionen. Jedoch dürfen die Hersteller ihren Helm

Nur noch nach der ECE 22.05 prüfen lassen, der Handel darf bis ende 2003 die ECE 22.04 Version in den

Umlauf bringen.

Nach der Änderung der Vorschriften „02“, ist mit Wirkung vom 19.07.1988 die Änderung „03“ in Kraft

getreten. Die Änderung und damit auch die Erweiterung „04“ ist seit dem 20.03.1995 geltendes Recht.

Eine wesentliche Änderung zur Prüfversion 22.03 liegt darin, dass der seit langem kritisierte „Zweitschlag“,

bei dem ein zweiter Aufschlag in der unmittelbaren Nähe des ersten gemessen wurde, gestrichen ist.

Dies wurde von Seiten der Hersteller und diverse Verbände immer wieder gefordert, da es bei einer realistischen

Unfallsituation äußerst unwahrscheinlich ist, dass das Unfallopfer zweimal mit dem Kopf auf exakt die gleiche

Stelle aufschlägt.

Statt dessen werden nun Schlagprüfungen an vier weiter voneinander entfernten Punkten für jeweils einen Helm

durchgeführt. Nach jedem Schlag wird der Helm auf dem Prüfkopf neu positioniert, ohne jedoch den Kinnverschluss zu öffnen.

Sowohl Aufschlagpunkt, als auch die Reihenfolge der getesteten Stellen sind genau definiert. Sie werden im Prüfprotokoll mit B (B bezeichnet einen Punkt im vorderen Kopfbereich, im Winkel von 20º zu einer gedachten horizontalen Schnittebene A), X(X ist der Punkt, der seitlich links und rechts genau 12,7 mmunterhalb der in B definierten Bezugsebene gekennzeichnet wird), P(P ist der Punkt am Oberkopf, der sich aus dem Aufschlagpunkt B und dem Bezugspunkt Z ergibt. Der Punkt P muss mindestens 50 mm von einem anderen Messpunkt entfernt sein) und R (R wird am Hinterkopf gemessen. Der Punkt ist, wie bei Punkt B, exakt 20º zur horizontalen Ebene zu suchen und damit auf der gleichen Höhe am Helm hinten wie Punkt B vorn) benannt. Bei den Punkten B, X und R ist ein Toleranzradius von 10 mm zulässig.

Der sogenannte Prüfkopf und die dazugehörigen Messeinrichtungen sind hochentwickelte elektronische Einrichtungen. Die damit gemessenen Werten sind wesentlicher Teil der ECE-Prüfung.

Die erlaubten Werte wurden von in der vorliegenden ECE 22.04 gegenüber früheren Prüfungen noch einmal deutlich verschärft. Sinn dieser Prüfungen ist es aber allerdings, den möglichen Schaden für ein Unfallopfer zu reduzieren. Diese gemessenen Werte werden im sogenannten HIC-Wert (Head Injury Criterion) ausgedrückt und beschrieben die bei einem Unfall auf den Kopf eiwirkenden Kräfte. Die letztendliche Berechnungsformel nach Vorlage aller notwendigen Daten ist recht umfangreich und schwierig... Darüber hinaus gibt es noch eine Fülle von Änderungen, die hier nicht alle genannt werden können.

Seit anfanf 2002 ist die fünfte Novellierung der Richtlinie 22 der ECE in Kraft (ECE 22.05). Zum Prüfablauf gehören neben umfangreichen Falltests, bei denen die Stoßdämpfung gemessen wird, auch das Abstreifverhalten und die Belastbarkeit von Kinnriemen und Verschluss. Für die fünfte Version wurden unter anderem die Grenzwerte für das HIC um deutliche zehn Prozent verschärft. Neu im Lastenheft steht auch die Messung der Rotationsbeschleunigung: Trifft der Helm auf den Asphalt, muss er rutschen und darf nicht verkannten. Mit dem Kinnaufschlag wird das Verhalten bei einem Frontalcrash gemessen. Und dunkel getönte Visiere müssen mit einem Kennzeichen für ausschließlichen Gebrauch bei Tageslicht versehen werden.

Hervorzuheben ist noch, dass nicht mehr mit spitzen Prüfkörpern (seit 04er Version) gearbeitet wird, sondern dass eine Form des Schlagkörpers gewählt wurde, die einen Bordstein simuliert und somit deutlich näher an der Realität eines Motorradunfalls orientiert ist.

Wer heute einen Motorradhelm in der Prüfversion 22.05 erwirbt, kann sicher sein, ein Produkt zu benutzen, das hohen Sicherheitsanforderungen entspricht.

So werden beispielsweise während einer ECE-Prüfung von einem Helmtyp mindestens acht Helme unter verschiedenen Bedingungen zerstört.

Tipps für Ihren Helmkauf

Guter Schutz muss nicht teuer sein!
Das Wichtigste beim Helmkauf
- Probieren bis er sitzt

Der Motorrad-Helm schützt oft vor schweren Verletzungen und ist manchmal sogar lebensrettend. Um im reichhaltigen Angebot den richtigen Helm zu finden, sollte man sich nach einem Rat der Profis beim Kauf Zeit lassen und sich schon vorher im Klaren sein, worauf es ankommt: Nur dort kaufen, wo eine umfassenden Beratung, angeboten wird. Eine gründliche Anprobe, am besten mit einer kurzen Probefahrt wäre ideal.

Nicht nach dem Motto "wird schon passen..." auswählen, sondern so lange probieren, bis der Helm optimal sitzt, ohne irgendwo zu drücken. Der Helm darf weder zu eng, noch zu weit sein und sich mit geschlossenem Kinnriemen auch mit großem Kraftaufwand nicht vom Kopf ziehen lassen. Brillenträger sollten darauf achten, dass der Helm nicht auf die Brillenbügel drückt.

Den ausgewählten Helm mindestens zehn Minuten aufbehalten. Nur so lässt sich beurteilen, ob er angenehm sitzt, ob der Kinnriemen drückt oder ob ein Wärmestau auftritt. Nur einen Helm in hellen Farben kaufen. Besonders empfiehlt sich weiß oder eine Tagesleuchtfarbe, möglichst mit zusätzlichen Reflexstreifen für mehr Sicherheit bei Nacht. Ein heller Helm heizt sich im Sommer weniger stark auf und ist dadurch angenehmer zu tragen.

Keine Helme kaufen, die aus dem Automobilsport kommen; sie haben oft einen zu kleinen Visier-Ausschnitt und sind zu schwer.
Ferner rät der ADAC, sich nicht auf eine bestimmte Marke zu versteifen. Zwischen gleich großen Helmen verschiedener Hersteller können erhebliche Unterschiede in der Passform bestehen. Guter Sitz ist wichtiger als gefälliges Design.

Fertigungsqualität beurteilen, das heißt prüfen, ob keine rauen Kanten vorhanden sind, ob die Innenausstattung fest in der Schale sitzt, Visier und Verschluss einwandfrei funktionieren und ob die Helmfunktionen auch mit Handschuhen zu bedienen sind.

Darauf achten, dass das Visier möglichst beschlagfrei und kratzfest ist und über eine Einstellung für Fein- belüftung verfügt, das heißt, dass die Unterkante fünf bis zehn Millimeter geöffnet werden kann. Zusätzliche Belüftungsmöglichkeiten ersetzen nur selten eine wirkungsvolle Feineinstellung des Visiers.
Ein hoher Kaufpreis ist keine Garantie für besondere Qualität. Gute Motorrad- Helme, das haben viele Helm-Tests gezeigt, müssen nicht zwangsläufig auch teuer sein.

Der Paragraph 21 a der StVO, wonach nur Helme getragen werden dürfen, die nach der Norm ECE R 22 geprüft sind und ein entsprechendes Prüfzeichen haben, ist bis auf weiteres ausgesetzt worden, weil verschiedene Prüfbestimmungen überarbeitet werden.

Wer sicher gehen will, kauft sich einen Helm, der bereits der neuesten Prüfnorm ECE-22.05 entspricht.